Sicherheitsvorschriften

An den Flughäfen gelten noch immer strenge Vorschriften bezüglich der im Handgepäck mitgeführten Flüssigkeiten, Aerosole und Gels. Gleichzeitig darf der Fluggast in die Sicherheitsbereiche und an Bord des Flugzeuges keine Schusswaffen und ihre Nachbildungen, Betäubungsgeräte, Spreng- und Brandstoffe, spitze oder scharfe Gegenstände, Werkzeuge und stumpfe Gegenstände, welche schwere Verletzungen hervorrufen können, mitbringen.

 Flüssigkeiten  Pasten und Gels  Sprays (Aeorosole)  Scharfe Gegenstände  Medikamente  Nahrungsmittel und Kindernahrung  Waffen   Sportbedarf  Explosive und brennbare Stoffe

Die Liste der verbotenen Gegenstände bei Flugreisen ist informativ. Die Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle sind auch andere Gegenstände zu verbieten befugt, welche einen begründeten Verdacht auf ihren möglichen Missbrauch wecken und die Sicherheit des Zivilfluges gefährden können.

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Flüssigkeiten

Der Fluggast darf im Handgepäck Flüssigkeiten, Pasten und gelartige Substanzen wie folgt transportieren:

  • in einzelnen Behältern bis 100 ml,
  • die in einem durchsichtigen und wieder verschließbarem Plastikbeutel (gemeinsam mit Aeorosolen und Gels) von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden, wobei diese Gegenstände in den Beutel problemlos passen und der Beutel vollständig geschlossen ist.

Alle Flüssigkeiten sind aus dem Handgepäck herauszunehmen, bei der Sicherheitskontrolle in die Kiste zu legen und zusammen mit dem Handgepäck zur Kontrolle vorzulegen.

Zu den Flüssigkeiten zählen:
  • Shampoos, Duschgels,
  • Parfums,
  • alkoholfreie und alkoholische Getränke,
  • andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

! Bei Flüssigkeiten ist nicht das aktuelle Gehalt entscheidend, sondern das am Behälter angeführte Fassungsvermögen.

Pasten und Gels

Der Fluggast darf im Handgepäck pastenartige und gelartige Substanzen transportieren:

  • maximales Fassungsvermögen eines Behälters bis 100 ml,
  • die in einem durchsichtigen und wieder verschließbarem Plastikbeutel (gemeinsam mit Aeorosolen und Gels) von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden, wobei diese Gegenstände in den Beutel problemlos passen und der Beutel vollständig geschlossen ist.

Alle Pasten und Gels sind aus dem Handgepäck herauszunehmen, bei der Sicherheitskontrolle in die Kiste zu legen und zusammen mit dem Handgepäck zur Kontrolle vorzulegen.

Zu Pasten und Gels zählen:
  • Zahnpasten,
  • Haargels,
  • andere pastenartige und gelartige Substanzen, bzw. Substanzen ähnlicher Konsistenz.

! Bei Pasten und Gels ist nicht das aktuelle Gehalt entscheidend, sondern das am Behälter angeführte Fassungsvermögen.

Sprays (Aeorosole)

Der Fluggast darf im Handgepäck Aeorosole unter der Voraussetzung transportieren, dass diese nicht entzündbar sind (am Behälter darf kein Piktogramm Flamme stehen), wenn:

  • das maximale Fassungsvermögen 100 ml ist,
  • die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel (gemeinsam mit Flüssigkeiten und Gels) Fassungsvermögen transportiert werden, wobei diese Gegenstände in den Beutel problemlos passen und der Beutel vollständig geschlossen ist.)

Alle Aerosole sind aus dem Handgepäck herauszunehmen, bei der Sicherheitskontrolle in die Kiste zu legen und zusammen mit dem Handgepäck zur Kontrolle vorzulegen.

Zu Aerosolen zählen:
  • Haarsprays,
  • Deodorants u.ä.

! Bei Aerosolen ist nicht das aktuelle Gehalt entscheidend, sondern das am Behälter angeführte Fassungsvermögen. Die Fassungsvermögensregeln beziehen sich nicht auf das aufgegebene Gepäck, welches der Fluggast bei der Abfertigung am so genannten Check-in Schalter abgibt.

Scharfe Gegenstände

Im Handgepäck sind nur Messer (ohne Korkenzieher), Scheren und Schraubenzieher mit der Klingenlänge unter 6 cm zulässig.

Weitere verbotene Gegenstände:

  • Ritualmesser (Sammlermesser, Präsentiermesser),
  • Rasierklingen und Rasiermesser (außer den Einwegrasierer mit fest eingebauter Rasierklinge),
  • Schlittschuhe,
  • Handwerkzeug, welches potentiell als scharfe oder geschliffene Waffen eingesetzt werden kann, z.B. Bohrer aller Arten, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen u.ä.




Medikamente

Der Fluggast darf im Handgepäck die frei zugänglichen Medikamente in einem Behälter bis zu 100 ml oder in festem Zustand:

  • ohne ärztliche Vorschrift,
  • die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden, wobei diese Gegenstände in den Beutel problemlos passen und der Beutel vollständig geschlossen ist.

Dazu zählen: Tabletten gegen Kopfschmerzen, Nasen-/Augentropfen, Hustensaft u.ä.

Bei Bedarf an Insulinfedern oder flüssigen Medikamenten in Behältern mit einem größeren Fassungsvermögen als 100 ml:

  • ist die Vorlage einer Bestätigung vom Arzt notwendig,
  • die Medikamente sind in einen durchsichtigen und wieder verschließbaren Beutel zu verpacken und der Sicherheitskontrolle vorzulegen,
  • es wird empfohlen, eine in der slowakischen und englischen Sprache ausgefertigte Bestätigung vom Arzt mitzuführen. Die Bestätigung verlangt keine amtliche Beglaubigung.
Im Handgepäck ist nur die für den Aufenthalt notwendige Menge von Medikamenten erlaubt.

Nahrungsmittel und Kindernahrung

Frischer Schafskäse, Quark, Fischsalat und Stoffe ähnlicher Konsistenz dürfen im Handgepäck nur auf die zulässige Art und Weise transportiert werden:

  • im separaten Behälter und in zulässiger Menge, d.h. max. 100 ml/g pro Behälter,
  • die in einen durchsichtigen und wieder verschließbaren Beutel verpackt und bei der Sicherheitskontrolle deklariert werden,

Der Transport von Babynahrung im Handgepäck während der Flugreise unterliegt den Sonderregeln. Die Babynahrung und andere Flüssigkeiten dürfen auch das zulässige Limit von 100 ml pro Behälter überschreiten.

Auf Anforderung ist der Fluggast die Unbedenklichkeit und Sicherheit der Flüssigkeiten nachzuweisen verpflichtet. Die Begleitperson oder der Elternteil ist auf Anforderung des Sicherheitspersonals die Nahrung zu kosten oder anders zu testen verpflichtet.

Waffen

Der Fluggast darf in die Sicherheitsbereiche und an Bord des Flugzeuges folgende Gegenstände nicht mitnehmen:

  • Schusswaffen aller Art und andere waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können,
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen,
  • Schussmunition,
  • Spielzeugwaffen aller Art, Bögen, Schleudern,
  • Abschussgeräte, Feuerzeuge, die mit Waffen verwechselt werden können.

Sportbedarf

In die Sicherheitsbereiche und an Bord des Flugzeuges dürfen folgende Gegenstände nicht mitgenommen werden:

  • stumpfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können.

Dazu zählen:

  • Baseballschläger,
  • Golfschläger,
  • Hockeyschläger,
  • Billardstöcke,
  • Fischangel,
  • Skateboards,
  • jegliches Zeltzubehör (z.B. Zeltpflöcke, telekopierbare Zeltstangen usw.) und andere.

Exlposive und brennbare Stoffe

In die Sicherheitsbereiche und an Bord des Flugzeuges dürfen folgende Gegenstände nicht mitgenommen werden:

  • Feuerwerkskörper,
  • Leuchtraketen aller Art,
  • pyrotechnische Erzeugnisse, inklusive der Unterhaltungs- und Freizeitpyrotechnik,
  • brennbare Flüssigkeiten, wie z.B. Benzin, Diesel, flüssige Feuerbeschleuniger, Alkohol (mehr als 70%), Ethanol, Detonatoren und Zünder, Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Azetylen, Sauerstoff.

Zur Beachtung:
Alle Typen von Feuerzeugen sind in Handgepäck als auch in eingechecktem Gepäck verboten. Weil man diese Artikeln (ein Druckbehälter mit Brandstoff) als gefährlich befinden kann, darf man diese nur in der Kleidung Taschen (das heißt "auf dem Besitzer") verwahren können. Man muss die Feuerzeuge bei der Sicherheitskontrolle deklarieren.