Nach der Ankunft

Pred odletom

Vergessen Sie nicht, nach der Ankunft am Flugziel zu kontrollieren, ob es zu einer unbefugten Manipulation mit ihrem Gepäck oder zu seiner Beschädigung gekommen ist.

Wenn Ihr Gepäck verloren, beschädigt oder ausgeraubt wurde, kontaktieren Sie unmittelbar nach der Ankunft am Flugziel die entsprechende Reklamationsstelle, öfters Lost and Found oder Baggage Claim Office genannt und füllen  Sie das Formular   PIR (Property Irregularity Report) aus. Die Reklamationen der Fluggäste werden direkt durch die Fluggesellschaften abgewickelt, soweit diese am betroffenen Flughafen eine Vertretung hat, eventuell durch ihren Handlingpartner, dessen Befugnisse und Zuständigkeiten ausschließlich durch die Anweisungen der  einzelnen Fluggesellschaften geregelt werden.

Am meisten kommt es zum Verlust des Gepäcks wegen seiner irrtümlichen Verladung an Bord eines anderen Flugzeuges, seiner Nicht-Verladung (das Gepäck bleibt am Abflugort) und seiner Nicht-Ausladung am Zielflughafen (bei Zwischenlandung/-en). Mit der steigenden Anzahl von Umstiegen steigt auch das Risiko des Gepäckverlustes. Es wird deswegen  dem Fluggast empfohlen, die wichtigsten Sachen bzw. die für den Aufenthalt notwendigen Sachen in das Handgepäck und in das aufgegebene Gepäck (Medikamente, Kosmetikbedarf, Kinderspielzeug, usw.) zu verteilen.

Jeder Fall des Gepäckverlustes wird im Rahmen des Systems World Tracer Managment sorgfältig überwacht. Es handelt sich um ein weltweit verbreitetes Gepäcksuchsystem. Manche Flughäfen in den Urlaubszielen am Mittelmeer sind keine Mitglieder des erwähnten Systems, dann erfolgt die Suche nach dem verlorenen Gepäck per Telex, was eine verzögerte Zustellung des Gepäcks an den Fluggast zur Folge hat.  Der Abflughafen kann in diesen Ablauf nicht mehr  eingreifen und diesen beschleunigen.

Für das verlorene, beschädigte, bzw. ausgeraubte Gepäck trägt die Fluggesellschaft, mit welcher der Fluggast durch den Kauf des Flugtickets eine Vertragsbeziehung abgeschlossen hat, Verantwortung.   Die Fluggesellschaft ist gleichzeitig für die Suche und in meisten Fällen auch für die Zustellung des verlorenen Gepäcks an die Adresse des  geschädigten Fluggastes, welche er bei der Erfassung des Protokolls über den Verlust angeführt hat, verantwortlich. Wenn die Fluggesellschaft  keine Vertretung am Flughafen hat, kann sie mit dieser Dienstleistung eine Handlinggesellschaft beauftragen, welche dann im Sinne der Anweisungen der Fluggesellschaft handelt. Eine eventuelle Entschädigung des Fluggastes im Fall des Gepäckverlustes hängt von den Bedingungen der Fluggesellschaften ab, welche in vielen Fällen sehr unterschiedlich sind. Es gibt Differenzen auch in der Dauer der  Suche des Gepäcks und in den Tarifklassen.