Gepäck

Damit das Fliegen für Sie zu einem echten Erlebnis wird, geben wir Ihnen ein paar Tipps, wie Sie alle Ihre persönlichen Sachen sicher zum Zielort mitführen und die Sicherheitskontrolle reibungslos passieren können:
- lesen Sie sorgfältig die Beförderungsbedingungen in der Beilage Ihres Flugtickets und beachten Sie die Abmaß- und Gewichtslimits für das Handgepäck (Gepäck, welches Sie an Bord mitnehmen) und des aufgegebenen Gepäcks (Gepäck, welches Sie am Check-in-Schalter aufgeben),
- wählen Sie einen geeigneten Koffer oder Reisetasche,
- wertvolle und zerbrechliche Gegenstände, wie. z.B. Schmuck, Geld, Notebook, Kameras, eventuell zerbrechliche Souvenirs sollen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden,
- Flüssigkeiten, Aerosole, und Gels, welche Sie während des Fluges mit haben wollen, sind in Behältern mit einem Fassungsvermögen bis zu 100 ml und in einem durchsichtigen wieder verschließbaren Beutel aufzubewahren,
- Flüssigkeiten, Aerosole, und Gels in den Behältern mit einem Fassungsvermögen über 100 ml sind in das aufzugebende Gepäck einzupacken,
- scharfe Gegenstände oder Nachahmungen der gefährlichen Gegenstände sind in das aufzugebende Gepäck einzupacken,
- beachten Sie die Regeln Ihrer Fluggesellschaft über die maximale zulässige Anzahl der Handgepäckstücke an Bord,
- es wird empfohlen, das aufzugebende Gepäck zu versperren,
- schützen Sie ihr Gepäck vor der Beschädigung und unbefugten Manipulation mit einer Schutzfolie (Gepäckverpackungsservice am Flughafen).
Es liegt in der Verantwortung des Fluggasts, einen geeigneten Koffer oder eine Reisetasche in Abhängigkeit vom Reisezweck und von der Anzahl der Umstiege zu wählen. Allgemein gilt, je Raum sparender, kompakterer das (aufgegebene) Gepäck ist, mit einer festen Konstruktion, mit Schaumfüllung und mit einem Reiseschloss versehen, desto geeigneter ist es für die Flugreise. Im Gegenteil, ein Gepäck, welches eine Menge von Griffen, Reißverschlüssen, Fransen, Gurten oder Taschen hat, ist auf den Gepäckförderbändern bei der Sicherheitskontrolle beschädigungsanfällig.
Den Fluggästen wird empfohlen, in die Reiseversicherung auch die Gepäcksversicherung mit ein zu schließen, und alle Wertgegenstände ins Handgepäck zu packen, weil die meisten Fluggesellschaften für solche Gegenstände in dem aufgegebenen (eingecheckten) Gepäck keine Haftung übernehmen.
Beim Handgepäck sollte der Fluggast auf einfache Handhabung achten, weil er dieses Gepäck mit sich an Bord nimmt und dieses während des ganzen Aufenthaltes am Flughafen mit hat. Das Material, aus welchem das Handgepäck hergestellt ist, spielt in diesem Fall keine wichtige Rolle.
