Flugverspätung

Meskanie letu

Wenn der Fluggast am Flughafen eingetroffen ist und von der Anzeigetafel erfährt, dass sein Flug Verspätung haben wird, ist er verpflichtet, sich bei dem Abfertigungsschalter, dem sog. Check-in-Schalter zu melden. Im Fall, dass Ihm durch das  Abfertigungspersonal eine neue verbindliche Abflugzeit mitgeteilt wird, darf er für eine angemessene Dauer den Flughafen verlassen, er muss jedoch mit entsprechendem Zeitvorsprung zurückkehren, um genügend Zeit für die Erledigung aller notwendigen Formalitäten inklusive des Passierens der  Sicherheitskontrolle, eventuell auch der Reisepasskontrolle zu haben. Im Falle, dass beim Check-in noch nicht klar ist, wie lange die Verspätung dauern wird, wird den Fluggästen nicht empfohlen, den Flughafen zu verlassen, damit Sie den Flug nicht verpassen.

Wenn sich der Fluggast schon in dem Sicherheitsbereich, also hinter der Sicherheits- und Passkontrolle befindet, darf er diesen Bereich nur in folgenden  Fällen verlassen:

  • wenn sein Flug mehr als 4 Stunden Verspätung hat (im Sinne des Schengen-Kodex). 

Eventuell, wenn:

  • sich der Fluggast entscheidet, nicht zu fliegen,
  • dem Fluggast die Beförderung verweigert wurde,
  • der Flug abgesagt wurde. 

Im Fall der Flugverspätung ist die Fluggesellschaft den Fluggästen den Ersatz im Sinne der europäischen Gesetzgebung sicherzustellen verpflichtet. Am meisten handelt es sich um kostenlose Verpflegung, eventuell Unterkunft, elektronische oder telefonische Kommunikation. Die Handlinggesellschaft, welche die Flughafengesellschaft oder eine andere Gesellschaft sein kann,  tritt  in diesem Fall nur  als Vermittler der entsprechenden Form des Ersatzes (z.B. Lunchpakete, Gutscheine usw.) auf Grund der Anweisung bzw. des Auftrages seitens der Fluggesellschaft auf, und zwar nur in dem durch die Fluggesellschaft festgelegten Umfang.