Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität

Zu den Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität zählen Personen mit jeglicher Gesundheitsbehinderung. Die Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf einen kostenlosen Betreuungsservice während des Aufenthalts am Flughafen.
Allgemeine Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme des Betreuungsservices:
- der Fluggast ist den Hilfsbedarf mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug seiner Fluggesellschaft oder dem Reisebüro/Agentur zu melden verpflichtet,
- nach dem Eintreffen am Flughafen sollte der Fluggast mit eingeschränkter Mobilität die Betreuungsservice-Kontaktstelle aufsuchen, welche sich üblicherweise am Haupteingang in die Abflughalle oder auf einer leicht zugänglicher Stelle im Terminal befindet,
- der Fluggast wird mit Hilfe eines dafür bestimmten Telefongerätes bzw. einer Ruftaste seine Ankunft der Betreuungsservicestelle bekannt geben,
- der zugeteilte Mitarbeiter wird den Fluggast abholen und ihn bei allen Formalitäten beim Check-in angefangen bis zum Einstieg des Fluggastes an Bord betreuen.
