Am Flughafen

In dem Fall, dass Sie mit einem eingecheckten Gepäck reisen, vergessen Sie dieses am Check-in Schalter Ihres Fluges nicht aufzugeben. Anschließend gehen Sie Richtung Sicherheitskontrolle, welche sich im zweiten Geschoss des Abflugterminals befindet. Sie erreichen die Sicherheitskontrolle über die Fahrtreppe im Zentralbereich des Gebäudes. Im Falle jeglicher Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Informationsschalter, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweise beim Passieren der Sicherheitskontrolle:
- legen Sie Ihr Handgepäck auf das Band,
- legen Sie alle beförderten Flüssigkeiten, Passten, Gels und Kindernahrung in die Kiste,
- wenn Sie ein Notebook mitführen, nehmen Sie es aus der Tasche heraus und legen Sie es separat in die Kiste,
- ziehen Sie die oberen Kleidungsschichten aus, wie Mantel, Jacke, Sakko usw. ,
- legen Sie den Gürtel und die Armbanduhr in die Kiste,
- nehmen Sie alle Metallgegenstände aus Ihren Taschen heraus, wie Schlüssel, Münzen, Mobiltelefon...,
- nach einer Aufforderung passieren Sie das mit Metalldetektoren ausgestattete Tor,
- folgen Sie den Anweisungen des Sicherheitspersonals.
Überprüfen Sie auf den Monitoren im Wartebereich, welcher Abflugausgang (Gate) zu Ihrem Flugziel und zu Ihrer Fluggesellschaft zugewiesen wurde, weil ein verspätetes Eintreffen zum Flugsteig einen Grund für den Ausschluss aus der Beförderung (im Sinne der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft) ohne Anspruch auf Kompensation darstellt.
Einnahme von Suchtmitteln
Der Fluggast sollte sich am Flughafen immer anständig benehmen und den Anweisungen sowohl des Abfertigungspersonals und des Sicherheitspersonals als auch der anderen am Abfertigungsprozess beteiligten Subjekte folgen, weil ein aggressives Benehmen des Fluggastes als eine potentielle Gefährdung des Fluges betrachtet wird und dem Fluggast folgend die Beförderung verweigert werden kann. Der Fluggast, welcher äußere Zeichen aufweist, die auf einen Suchtmittelkonsum schließen lassen, entweder bei der Abfertigung oder später beim Einsteigen ins Flugzeug, wird mit Rücksicht auf steigende Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln während des Fluges genauso als ein Risikofluggast bezüglich der Sicherheit betrachtet, und kann ohne das Vorhandensein von Suchtmitteln im Blut nachzuweisen, von dem Flug ausgeschlossen werden. Meist handelt es sich um Konsum von Alkohol und von so genannten leichten Drogen.
