Betreuungsdienstleistungen

Asistenčné služby

Die Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität haben während des Aufenthaltes auf dem Flughafen einen Anspruch auf kostenlosen  Betreuungsservice, wobei diese Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der  EU Richtlinie (EC) Nr. 1107/2006 gewährleistet werden. Im Sinne der Richtlinie ist der Fluggast verpflichtet, seiner Fluggesellschaft oder seinem Reisebüro/Agentur, bei welcher er das Flugticket gekauft hat,  mindestens 48 Stunden vor Abflug den Hilfebedarf zu melden.

Alle Terminals am Flughafen Bratislava sind barrierefrei, wobei den Personen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung die Einfahrt zum Abfertigungsgebäude nach dem Ausweisen mit dem Behindertenausweis gestattet wird. Die Betreuungskontaktstelle befindet sich am Eingang in den Abflugterminal und ist mit einem Piktogramm sichtbar gekennzeichnet.

Den in ihrer Mobilität eingeschränkten Fluggästen wird die Betreuung bei der Abfertigung am Flughafen durch den Handlingpartner der Fluggesellschaft gewährt, wobei einer der Partner auch der Flughafen Bratislava ist.